Allgemeine Geschäftsbedingungen


1.) Gültigkeit:
Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen, auch wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Durch die Auftragserteilung sowohl als Auftragnehmer, wie auch als Auftraggeber gelten diese Bedingungen jedenfalls als anerkannt. Abweichende Geschäftsbedingungen der Partner werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt. Grundlagen für technische Auskünfte bilden vom Kunden vorgegebene Problemdarstellungen, von deren Richtigkeit und Vollständigkeit wir ausgehen. Für telefonische Auskünfte wird keine Haftung übernommen.

2.)Schadenersatz:
Schadenersatzansprüche des Kunden aufgrund von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen verursachten Vertragsverletzungen, welcher Art auch immer, sind auf Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Die Haftung für Sachschäden aus Produktfehlern wird nach Maßgabe des §9 Produkthaftungsgesetz für alle an der Herstellung, Import und Vertrieb beteiligten Unternehmen ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, diesen Haftungsausschluss zur Gänze auf seine Abnehmer zu überbinden und uns in diese Freizeichnung dem Dritten gegenüber einzubinden.

3.) Transport:
Das Abladen der Fahrzeuge hat der Empfänger unverzüglich zu veranlassen. Zur Erteilung der Frachten an den Transporteur werden schriftliche Aufträge erteilt. Bei Überschreitung der Lieferfrist haftet der Auftragnehmer für den verursachten Schaden in voller Höhe.

4.) Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bzw. das gelieferte Gewerk bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises (Werklohnes) einschließlich sämtlicher Nebenkosten in unserem Eigentum. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren einzuziehen, ohne dabei vom Vertrag zurückzutreten. Daraus resultierende Transport- u Manipulationskosten sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde tritt schon jetzt seine Forderungen gegen Dritte aus einer  Weiterveräußerung oder – verarbeitung unserer  Ware bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche gegen ihn zahlungshalber ab. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung zu. Wird Vorbehaltsware im Rahmen eines Werkvertrages  derart verarbeitet, dass ein Dritter Eigentum erwirbt, tritt uns der Kunde im Sinne der vorhergehenden Bestimmungen seinen Anspruch aus seinem Werklohn ab. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder Aufrechnung mit Gegenforderungen durch Kunden wegen bzw. mit nicht ausdrücklich von uns anerkannten Gegenforderungen wird ausgeschlossen.

5.) Gewährleistung:
Für sämtliche, von uns gelieferten Waren, leisten wir nur Gewähr im Rahmen der von den Herstellern angegebenen Produkteigenschaften. Der Kunde allein trägt die Haftung für sach- und fachgerechte Verwendung der Produkte. Sollte bei der Verarbeitung ein Mangel festgestellt werden, ist dieser unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Gewährleistungsansprüche des Kunden sind auf Verbesserungsanspruch eingeschränkt. Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen.

6.) Zahlung:
Die Zahlung der Rechnungen hat angebotkonform zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von mindestens 4% über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank zu zahlen. Weiters ist der Kunde verpflichtet, unsere Mahnspesen und die außergerichtlichen anwaltlichen Mahnkosten zu bezahlen. Bei Nichtzahlung auch nur einer Rechnung, sowie im Falle der Einleitung eines Gerichtsverfahrens wegen Zahlungsverzug, Konkurs oder Ausgleich durch den Kunden tritt Terminverlust unabhängig davon ein, welche Zahlungsziele hinsichtlich einzelner Teilbeträge, durch Vereinbarung oder durch Annahme von Wechsel gewährt wurden.

7.) Unwirksamkeit:
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das nicht die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen. Ungültige Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen Regelung am nächsten kommen. Diese Geschäftsbedingungen sind integrierender Bestandteil jedes mit uns abgeschlossenen Vertrages. Demnach sind Geschäftsbedingungen, welcher Art auch immer, insbesondere Einkaufsbedingungen, die mit unseren Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, in vollem Umfang unwirksam.

8.) Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. Für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis resultierende Streitigkeiten wird  unabhängig von der Höhe des Streitwertes die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Firmensitz unseres Unternehmens  vereinbart.